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körperliche Sache

См. также в других словарях:

  • Sache — Sache, lat. res, Gegensatz zu Person; in dem Rechtswesen alles, was nicht Person ist, sowohl körperliche (bewegliche und unbewegliche S.), wie unkörperliche (Rechte, Forderung) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Sache (Recht) — Der Begriff einer Sache wird in den Rechtsvorschriften unterschiedlicher Staaten abweichend definiert. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Sachen des bürgerlichen Rechts 1.1.1 Leichnam 1.1.2 Tiere …   Deutsch Wikipedia

  • Sache (österr. Recht) — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliche Sache — Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht. Zur Sicherung der öffentlichen Funktion von Sachen, die dem Allgemeinwohl dienen, bezweckt das Recht der öffentlichen Sachen eine teilweise Herausnahme der Sachen aus dem …   Deutsch Wikipedia

  • Sachenrechtsgrundsätze — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das der Regelung dinglicher Rechte dient. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze des Sachenrechts 1.1.1 Publizität 1.1.2 Absolutheit 1.1.3 …   Deutsch Wikipedia

  • Sachenrecht (Österreich) — Das österreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen. Es ist das Recht der Güterzuordnung. Das umfassendste aller dinglichen Rechte ist das Eigentum. Der Besitz ist kein dingliches Recht, sondern bloß eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumstheorien — sind systematische Erklärungsversuche zur Entstehung und Rechtfertigung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums. Das Recht auf persönliches Hab und Gut wird in der Regel nicht infrage gestellt. Kontroverse Positionen gibt es hingegen in… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

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